Gesetzesvorlagen Spot Repair Absaugung

Alles rund um Sport Repair Arbeiten / Lackkratzer kostengĂĽnstig entfernen

Gesetzesvorlagen Spot Repair Absaugung

Beitragvon Spotter » 16.11.2010, 15:10

Habe leider einige Probleme mit meinem Vermieter wegen meiner Spot Repair Arbeiten.
Er beschwert sich aufgrund der Geruchsbelästigungen und ich bräuchte mal etwas rechtsliche Sicherheit.
Kann mir jemand etwas genaues zum Thema Sport Repair und Absauganlage etc. erzählen oder mir einen Link schicken?
Ab welcher Beschädigungsgröße brauche ich eine Absauganlage, wann nicht?
Danke ins Forum.
Spotter
Silber-Benutzer
Silber-Benutzer
 
Beiträge: 50
Registriert: 01.04.2008, 19:12

Re: Gesetzesvorlagen Spot Repair Absaugung

Beitragvon Starlack-Express » 18.11.2010, 21:08

Also, vom Gesetzgeber ist nirgendwo genau deklariert was unter Spot Repair fällt und was nicht. Es gibt allerdings Richtlinien, wieviel Lösemittel du in die Atmosphäre pusten kannst.

Die sogenannte VOC Verordnung deklariert das alles ziemlich genau. Darunter fallen unter anderem auch die Fahrzeuglackierer, bzw. Jede industrielle oder gewerbliche Tätigkeit einschließlich der damit verbundenen Reinigungs- und Entfettungstätigkeiten
a) zur Lackierung von Kraftfahrzeugen gemäß der Richtlinie 70/156/EWG oder eines Teils dieser Kraftfahrzeuge im Zuge einer Reparatur, Konservierung oder Verschönerung außerhalb der Fertigungsanlagen,
b) zur ursprünglichen Lackierung von Kraftfahrzeugen gemäß der Richtlinie 70/156/EWG oder eines Teils dieser Kraftfahrzeuge mit Hilfe von Produkten zur Reparaturlackierung, sofern dies außerhalb der ursprünglichen Fertigungsstraße geschieht,oder
c) zur Lackierung von Anhängern (einschließlich Sattelanhängern) der Klasse O nach der Richtlinie 70/156/EWG.

siehe: 31. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen - 31. BlmSchV)

Diese Verordnung umfasst etwa 40 Seiten und sollte dir als Lackierer zumindest bekannt sein. Die darin angegebenen Mengen wird wohl niemand von uns je überschreiten, da wir mit unseren Arbeiten sogenannte Mindermengen verwenden (Ich gehe mal pauschal davon aus, dass du dich tatsächlich daran hältst nichts zu reparieren, das grösser als eine DIN A4 Seite ist 8) ).

Unter Mindermengen fallen allerdings auch Sprühdosen bis zu einer Füllmenge von 400ml. Andererseits bedeutet das nicht, dass du jetzt mit der grossen Lackierpistole wo ja 400ml in den Becher passen, lackieren darfst. Du MUSST eine entsprechende Lackierpistole mit einer maximalen Düsengrösse von 1.0mm verwenden. Ab einer 1,2mm Düse hast du ein zu hohes Overspray etc, und das widerum kann dir tatsächlich jemand verbieten. Zudem wie gesagt, darf die Reparaturfläche insgesamt nicht grösser als ein DIN A4 Blatt sein und solange du dich daran hältst, bist du soweit meine Kenntnisse reichen gesetzlich auf der sicheren Seite.

Jetzt kennt natürlich niemand die örtlichen Gegebenheiten bei dir, in einer Garage ohne Fenster und Zuluft darfst du sowas ohnehin nicht gewerblich betreiben. Die technischen Merkblätter deiner Lacklieferanten geben sehr viel Aufschluss darüber, wie die Materialien zu verwenden sind. Daran ändert sich nämlich nichts wenn du Mindermengen verarbeitest.
Dein Vermieter wird doch sicherlich gewusst haben, was du vorhast , deswegen wundert es mich grade, dass er sich plötzlich beschwert... Allerdings wäre es nachvollziehbar, wenn du tatsächlich in einer Garage lackierst, zusätzlich vielleicht noch die Lackierpistolen dadrinnen ausbläst usw. Da würde selbst mein Vermieter an die Decke gehen.

Eine Absauganlage ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben bei minderen Mengen, ich glaube aber mal gehört zu haben, dass du in dem Moment, wo du das ganze Stationär anbietest tatsächlich eine haben musst( Nagel mich da bitte nicht drauf fest, ich hab´s wie gesagt auch "nur gehört").
Mal abgesehen davon, dass eine Absaugung auch andere Vorteile mit sich bringt, die meines Erachtens nach deutlich wichtiger sind, als der für mich mittlerweile lächerliche Geruch...( Gesundheitsschutz ganz weit vorne, steigerung der Arbeitsqualität, dadurch höhere Produktivität etc...)

Ich hoffe mal, dir einigermaßen geholfen haben zu können, wenn hier schon sonst niemand reagiert... :evil:
Starlack- Express
Dirk Sommereisen
Bullermannshof 19

47441 Moers
Tel.: 0160/ 93 84 63 45
www.starlack-express.de
Starlack-Express
Bronze Benutzer
Bronze Benutzer
 
Beiträge: 16
Registriert: 08.12.2009, 13:18
Plz/Ort: 47441 Moers

Re: Gesetzesvorlagen Spot Repair Absaugung

Beitragvon Spotter » 24.11.2010, 09:51

Vielen Dank das Du Dir die Zeit genommen hast, mir so ausfĂĽhrlich dazu zu antworten.
Ich denke ich kann einiges mit Deinen Informationen anfangen.
Klasse!
Spotter
Silber-Benutzer
Silber-Benutzer
 
Beiträge: 50
Registriert: 01.04.2008, 19:12


ZurĂĽck zu Lackdoktor Infos

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast