Rechtliche Absicherung gegen Lackrisse?

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Rechtliche Absicherung gegen Lackrisse?

Beitragvon Ausbeuler » 05.11.2010, 12:44

Sichert ihr euch gegen das eventule Auftreten von Lackrissen ab?
Bei der AbschlieĂźung der Betriebshaftpflicht wurde mir mitgeteilt das so etwas nicht versichert werden kann.

Wie macht ihr das? Bei älteren, schlechten und überdehnten Lacken kann schon schnell mal ein Haarriß entstehen.
Geht ihr einfach das Risiko ein oder lehnt ihr so etwas lieber von vorn herein ab.

Ich spiele mit dem Gedanken ein FahrzeugĂĽbernahme/-ĂĽbergabe Protokoll zu erstellen,
wo ich mit rein schreibe das es bei einzelnen Fällen aufgrund des Zustandes vom Lack zu leichten Haarrissen kommen kann und dafür keine Verantwortung übernehme.
Dies würde aber auch etwas unseriös wirken denke ich.

Wie macht ihr das?
Bitte keine Beleidigungen.
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Re: Rechtliche Absicherung gegen Lackrisse?

Beitragvon Norddelle » 05.11.2010, 13:48

Was verstehst du (älteren, schlechten und überdehnten Lacken) ???
GruĂź
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Re: Rechtliche Absicherung gegen Lackrisse?

Beitragvon Ausbeuler » 05.11.2010, 13:59

na besser ausgedrückt alte, spröde lacke und überdehntes Blech^^
Ist eigentlich auch egal. Ist dir noch nie der Lack gerissen?
Ich hab noch eine tolle alte silberne Motorhaube bei mir liegen... da entsteht bei der kleinsten Spitze ein kleiner Riss, den man bei genauen hinsehen bei dieser farbe gut sieht.

lg
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Re: Rechtliche Absicherung gegen Lackrisse?

Beitragvon AKAusbeultechnik » 11.11.2010, 13:27

Klär den Kunden bevor du anfängst einfach auf was passieren kann. Mit der Zeit bekommt man ja auch ein Auge für problematische Lacke, Bauteile, etc.
Wenn der Kunde trotzdem sagt "machen" lass es dir im Zweifelsfall unterschreiben.
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Re: Rechtliche Absicherung gegen Lackrisse?

Beitragvon hailstorm » 14.11.2010, 10:21

Hallo Ausbeuler
Bei Silber liegt es in der Natur der Sache das du das Aufstellen der Alupigmente verstärkt siehst, meinst du das? Bei einen Lackriss hörst du nämlich genau wenn die Oberfläche platzt. Ich hatte auch unlängst die Beobachtung gemacht das bei einen L200 welcher im Gebirge eingesetzt als Firmenfahrzeug( keine Pflege, erhöhte Sonneneinstrahlung) der Lack bei jeder größeren Belastung geplatzt ist. Bitte mache uns bei deiner Silberen Motorhaube einen Versuch indem du einfach einmal so fest drückst bis der Lack hörbar platzt, danach Polierst du die Haube an einer Stelle, um festzustellen ob das den Lack wieder elastischer gemacht hast drückst du noch einmal, einen dritten Versuch machst du bitte wenn du davor denn Lack mit den Heißluftföhn erwärmt hast, vielleicht kannst du uns dann über das Ergebnis informieren?
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Re: Rechtliche Absicherung gegen Lackrisse?

Beitragvon Ausbeuler » 17.11.2010, 20:02

Da ist höhstens ein leichtes knistern wenn man es wirklich übertreibt
und es entsteht ein Stern. Dieser Stern lässt sich dann auch nicht mehr weg schleifen oder polieren man sieht immer die schwarzen Linien.
Ich werde es in dem Fall so machen wie es AKAusbeultechnik schon beschrieben hat.

Danke fĂĽr eure Antworten :wink:
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Re: Rechtliche Absicherung gegen Lackrisse?

Beitragvon Lurchi » 17.11.2010, 20:06

Kunden vorab aufklären z.B. durch Auftrag?
AGB´s anlegen? Das MUSS nicht helfen, denn am Ende sind alle AGB (auch die von Großkonzernen) nur in dem Maße was Wert, wie der Richter sie sympathisch findet.
Oft sind Haarisse auch schon durch den Anstoß (also bei der Entstehung des Schadens) entstanden und gehen erst nach Ebnung der Fläche "auf".
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Re: Rechtliche Absicherung gegen Lackrisse?

Beitragvon Ausbeuler » 17.11.2010, 20:20

Schreibst du immer ein Auftrag?
Viele Werstätten machen das ja so, aber für fix eine Delle entfernen, sehe ich das als zu viel Aufwand.
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Re: Rechtliche Absicherung gegen Lackrisse?

Beitragvon Lurchi » 17.11.2010, 20:28

Ich denke man kann vorher abschätzen, ob es Probleme gibt oder nicht. Einen Auftrag würde ich im Zweifelsfällen eben abzeichnen lassen.
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Re: Rechtliche Absicherung gegen Lackrisse?

Beitragvon AKAusbeultechnik » 18.11.2010, 08:49

Ausbeuler hat geschrieben:Schreibst du immer ein Auftrag?
Viele Werstätten machen das ja so, aber für fix eine Delle entfernen, sehe ich das als zu viel Aufwand.


Ich finde ein "Zweizeiler" auf dem Auftrag ist nicht zu viel Aufwand. Willst du einigermaĂźen sicher sein oder nicht?
Klar sind solche Texte im Zweifelsfall immer nur so gut wie sie der Richter findet, aber man hat wenigstens etwas in der Hand.
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Re: Rechtliche Absicherung gegen Lackrisse?

Beitragvon OTS » 18.11.2010, 22:32

Lurchi hat geschrieben:AGB´s anlegen? Das MUSS nicht helfen, denn am Ende sind alle AGB (auch die von Großkonzernen) nur in dem Maße was Wert, wie der Richter sie sympathisch findet.
"auf".


AGB
mit der Unterschrift erklärt sich der Kunde mit den AGB einverstanden
solange die AGBs nicht Sittenwidrig oder "Wucher" sind - kann kein Richter was
und in diesem Falle ist es eher ein Hinweis also rechtens.

man muss lediglich die Kunden darauf hinweisen, dass sie mit der Unterschrift sich einverstanden erklären.
AGB - sind fĂĽr mich im diesem Fall die beste Absicherung
...so lange es Autos gibt und VerrĂĽckte, die damit fahren kann ich davon leben! ;-)
http://www.ots-folientechnik.de/
http://www.lackundbeulendoktor.de/
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