Kostenvoranschlag

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Kostenvoranschlag

Beitragvon rftuning » 02.09.2011, 08:37

Hi liebe Kollegen,
da im Moment der Kostenvoranschlag für Versicherungen viel verlangt wird, bei Schäden unter 1000 €, sollte meine zeit die ich dafür aufbringe auch entlohnt werden. Bei Reparatur würde der Kostenvoranschlag verrechnet werden. Aber wieviel kann man denn verlangen? Wie macht ihr das?
Gruß

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rftuning
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Re: Kostenvoranschlag

Beitragvon Dellen-Wessel » 02.09.2011, 12:09

Hallo Rocco,

60 Euro mache ich üblicherweise. Quittung dafür raus und beim späteren Auftrag verrechnen.

Sollte für niemanden, der es ehrlich meint, ein Problem darstellen. Die mit den älteren Fahrzeugen haben aber meist eins damit, weil sie nur mit der Versicherung abrechnen und nicht reparieren wollen.

Im Prinzip Vertrauen gegen Vertrauen !!!

So halte ich es und nur so geht es ....

Schönes Wochenende und Gruß

Stefan
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Re: Kostenvoranschlag

Beitragvon beulenteufel » 12.09.2011, 23:39

wir machen das auch in der gleichen weise.. wir nehemen dafür um die 39€
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Re: Kostenvoranschlag

Beitragvon Dellendrücker » 01.10.2011, 20:16

Kennt jemand dieses Gerichtsurteil, und wie geht ihr damit um? :
Kostenvoranschlag: AGB-Klausel über Vergütungspflicht für Kostenvoranschlag ist unwirksam
Kostenvoranschlag in der Regel kostenlos.

Im Fall hatte ein Bauträger in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine Vergütungspflicht für Kostenvoranschläge niedergelegt.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass eine entsprechende AGB-Klausel unwirksam ist.

Der Gesetzgeber habe in § 632 Abs. 3 BGB normiert, dass ein Kostenvoranschlag (das Gesetz spricht von "Kostenanschlag") im Zweifel nicht zu vergüten sei. Wer eine Vergütungspflicht in den AGB verstecke, um entgegen der gesetzlichen Regelung eine Vergütungspflicht herbeizuführen, benachteilige den Auftraggeber unangemessen, führte das Gericht aus. Ein Kostenvoranschlag sei nur dann zu bezahlen, wenn dies ausdrücklich in einer einzelvertraglichen Vereinbarung geregelt worden sei.
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