von Dellendrücker » 01.10.2011, 20:16
Kennt jemand dieses Gerichtsurteil, und wie geht ihr damit um? :
Kostenvoranschlag: AGB-Klausel über Vergütungspflicht für Kostenvoranschlag ist unwirksam
Kostenvoranschlag in der Regel kostenlos.
Im Fall hatte ein Bauträger in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine Vergütungspflicht für Kostenvoranschläge niedergelegt.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass eine entsprechende AGB-Klausel unwirksam ist.
Der Gesetzgeber habe in § 632 Abs. 3 BGB normiert, dass ein Kostenvoranschlag (das Gesetz spricht von "Kostenanschlag") im Zweifel nicht zu vergüten sei. Wer eine Vergütungspflicht in den AGB verstecke, um entgegen der gesetzlichen Regelung eine Vergütungspflicht herbeizuführen, benachteilige den Auftraggeber unangemessen, führte das Gericht aus. Ein Kostenvoranschlag sei nur dann zu bezahlen, wenn dies ausdrücklich in einer einzelvertraglichen Vereinbarung geregelt worden sei.